Hygienekonzept

Hygienekonzept SG Siegen-Giersberg

Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball

Vereins-Informationen


 

Verein SG Siegen-Giersberg


Ansprechpartner*in

für Hygienekonzept Martin Glimm, Marina Lengert, Fabian Rohleder, Michael Werner

Mail info@siegen-giersberg.de

Kontaktnummer 0160-8141646

Adresse Sportstätte Kolpingstraße, 57072 Siegen

Ort, Datum, Unterschrift


 

Grundsätze

 

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

 

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

 

 

 

 

 

 

  1. Allgemeine Hygieneregeln

 

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.

  • Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände

  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

  • Bei der Nutzung der Turnhallen oder anderer Räumlichkeiten innerhalb von Gebäuden gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Ausnahmen sind das Umziehen und Duschen in den
    Kabinen und die tatsächliche Ausübung des Sportes.


 

  1. Verdachtsfälle Covid-19

 

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome

    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.


 

  1. Organisatorisches

 

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

  • Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist der geschäftsführende Vorstand (siehe oben).

  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins SG Siegen-Giersberg und der Sportstätte Sportplatz am Sender mit den lokalen Behörden abgestimmt.

  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.

  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.

  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.

  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.

  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.


 

  1. Zonierung

 

Die Sportstätte (Sportplatz) wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

  • Spieler*innen

  • Trainer*innen

  • Funktionsteams

  • Schiedsrichter*innen

  • Sanitäts- und Ordnungsdienst

  • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept

  • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)

  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • Die Umkleidekabinen in der alten Giersberg-Sporthalle werden nur für den Spielbetrieb geöffnet. Es dürfen sich maximal vier Personen gleichzeitig in einer Kabine aufhalten, Umziehen und Duschen erfolgen also in Etappen. Für den Trainingsbetrieb gilt, dass alle Teilnehmer in Trainings- bzw. Sportkleidung erscheinen und nach Ende des Trainings die Sportanlage verlassen.

  • Die Nutzung des Vereinsheims als Umkleideraum ist nicht gestattet, Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen können von dieser Regelung ausgenommen werden.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.

  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.

  • Während des Spielbetriebs sind die beteiligten Mannschaften dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Besucher der Sportanlage sich in den bereitliegenden Anwesenheitslisten eintragen.

  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Bei Spielen wird das große Tor im Eingangsbereich als verbindlicher Ausgang genutzt.

  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Vereinsheim

  • Das Vereinsheim wird nicht genutzt.

  • Folgende Personen dürfen das Vereinsheim nutzen:

    • Trainer und Übungsleiter für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Trainings- bzw. Spieldurchführung stehen.

    • Schiedsrichter in Ausübung ihrer Tätigkeit.

    • Vorstandsmitglieder für den Verein betreffende, notwendige Aktivitäten.

    • Mitglieder des Verkaufsteams bei Spielen und für die Organisation des Vereinsheimbetriebs.

    • Mannschaften für Besprechungen.

  • Sollten sich mehrere Personen gleichzeitig im Vereinsheim aufhalten, gilt die Wahrung des Abstandsgebotes bzw. die Maskenpflicht.

  • Ein Verkauf während der Spieltage findet über das entsprechende Verkaufsfenster nur nach außen statt. Kunden werden hierfür auf die Einhaltung des Abstandsgebotes, z.B. in der Warteschlange, hingewiesen.


 

  1. Trainingsbetrieb

 

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.

  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.

  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.

  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

  • Es ist allen Übungsleiterinnen und Übungsleitern freigestellt, die in diesem Konzept veröffentlichten Regeln bezüglich Infektionsschutz enger zu fassen oder ganz auf das Angebot von Übungseinheiten zu verzichten.

In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.

  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.

  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.


 

  1. Spielbetrieb

 

Generell gelten die in den oberen Punkten getroffenen Vorgaben.

  • Während der Spieltage wird ein getrennter Eingangs- und Ausgangsbereich ausgewiesen. Am Eingangsbereich wird ein Desinfektionsspender aufgestellt, außerdem wird dort schriftlich auf die Hygieneregeln, die während des Aufenthalts auf der Sportanlage gelten, hingewiesen.

  • Alle Zuschauer müssen ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer in einer im Eingangsbereich ausgelegten Liste hinterlegen.

  • Der für jedes Spiel zu benennende Ordnungsdienst stellt sicher, dass sich nicht mehr als 300 Personen auf der Sportanlage aufhalten. Der Ordnungsdienst achtet außerdem auf die Einhaltung der Abstandsregeln im Zuschauerbereich (Zone 3). Er ist berechtigt, Zuschauer, die sich nicht an die Abstandsregeln halten, der Sportanlage zu verweisen.

  • Auf der Toilettenanlage werden geeignete Hygienemittel zur Verfügung gestellt.